Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Skill Software GmbH. Diese umfassen die Softwareüberlassung, Softwarepflege, Support, Beratung und sonstige Leistungen. (2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Definitionen

(1) Unter Vertragspartner wird die Person verstanden, die einen Vertrag mit der Skill Software GmbH abschließt. (2) Lizenznehmer bezeichnet diejenige Person, der die Skill Software GmbH das Nutzungsrecht an der Software gemäß Endbenutzer-Lizenzvertrag einräumt.
(3) Als Kunde wird diejenige Person verstanden, die mit der Skill Software GmbH einen Vertrag abschließt oder eine Lizenz erwirbt. (4) Sofern die Lieferungen und Leistungen nicht über einen Wiederverkäufer oder Partner der Skill Software GmbH weiterveräußert werden, ist der Lizenznehmer auch der Vertragspartner.
(5) Eine Hauptversion ist als Nummer der Softwareversion vor dem ersten Punkt definiert (z.B. 2.1, 3.0) (6) Als Unterversion sind die Nummern der Softwareversion nach dem ersten Punkt definiert. (z.B. 2.1, 2.2, 2.2.1) (7) Als Freigegebene Versionen werden alle Softwareversionen bezeichnet, die von der Skill Software GmbH offiziell frei gegeben wurden und nicht abgekündigt sind.
(8) Eine Version wird durch offizielle Bekanntgabe durch die Skill Software GmbH ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr weiter gepflegt und wird dann als abgekündigte Version bezeichnet. (9) Ein Freischaltcode ist ein in der Software installierter Mechanismus, der eine zeitliche oder inhaltliche Beschränkung der überlassenen Software ermöglicht.

§ 3 Softwareüberlassung

(1) Die Skill Software GmbH erteilt die Lizenz in personalisierter Form. Der Vertragspartner muss dazu den Namen bzw. die Firma des Lizenznehmers mitteilen. (2) Der Kunde erhält mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. (3) Der Lizenznehmer und der Vertragspartner dürfen keinen Teil der zusammen mit der lizenzierten Software gelieferten Dokumentation ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Skill Software GmbH vervielfältigen. Eine als „Nicht zum Weiterverkauf bestimmt“ oder als „Demoversion“ gekennzeichnete Software darf nicht weiterverkauft, übertragen oder für andere Zwecke als Demonstration, Test oder Bewertung genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer ordentlichen Lizenzierung. (4) Die Systemvoraussetzungen sind Bestandteil des Vertrages. Der Vertragspartner bestätigt dies mit Unterzeichnung des jeweiligen Einzelvertrages. (5) Die Dokumentation wird in nicht gedruckter Form, z.B. als Online-Hilfe, zur Verfügung gestellt.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Skill Software GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Programmträgern sowie das Nutzungsrecht an der darauf enthaltenen Software bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Vertragspartner Kaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Mit Vollerwerb des Eigentums an den Programmträgern erwirbt der Kunde die im Endbenutzer-Lizenzvertrag definierten Nutzungsrechte. (2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Skill Software GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder die Abtretung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen.

§ 5 Urheberrecht / Verwertungsrecht

(1) Die Software und das dazugehörige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Die Skill Software GmbH hält das Eigentum, Urheberrecht und andere gewerbliche Schutzrechte an der Software. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. (2) Der Lizenznehmer haftet für alle Urheberrechtsverletzungen, die der Skill Software GmbH oder einem ihrer Lieferanten aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch ihn entstehen. (3) Im Falle eines Weiterverkaufs hat der Vertragspartner den Lizenznehmer auf die bestehenden Urheberrechte und die ihm eingeräumten Nutzungsrechte sowie auf die Schadensersatzpflicht bei Verletzung vertraglich zu verpflichten. (4) Soweit die Skill Software GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen im Rahmen eines Auftrags Individualsoftware entwickelt oder die Standard-Software kundenspezifisch erweitert, bleibt das Urheberrecht und sämtliche Verwertungsrechte bei der Skill Software GmbH oder ihren Lizenzgebern.

§ 6 Softwarepflege

(1) Für jeden Lizenznehmer ist ein eigener Softwarepflegevertrag abzuschließen. (2) Die Laufzeit der zwischen den Parteien vereinbarten Softwarepflege wird einzelvertraglich bestimmt. Das Recht der Skill Software GmbH auf Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt hiervon unbenommen. Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers verletzt oder seinen Zahlungsverpflichtungen trotz erfolgter Mahnung nicht nachkommt. (3) Während der Vertragslaufzeit der Softwarepflege erbringt die Skill Software GmbH gegenüber dem Vertragspartner für den jeweils benannten Lizenznehmer Leistungen zur Wartung, Erhaltung der Kompatibilität bezgl. der Betriebssysteme von Server und Clients sowie benötigter Tools wie SQL-Datenbanken, PDF-Writer, MS Office usw. (4) Änderungen im programmtechnischen Grundaufbau und Funktionen, die zusätzlich zur lizenzierten Software entwickelt werden (z.B. neue Zusatzmodule, neue Systeme oder Systemteile), sind in der Softwarepflege nicht eingeschlossen. Solche Änderungen sind gekennzeichnet durch Änderung des Produktnamens oder neue bzw. geänderte Modulbezeichnungen. (5) Die Skill Software GmbH erbringt die Softwarepflege ausschließlich für Standardfunktionalität der ausgelieferten Software. (6) In die Softwarepflege eingeschlossen sind die von der Skill Software GmbH freigegebenen Versionen. Nicht mehr gepflegt werden abgekündigte Versionen. (7) Die Skill Software GmbH ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit die Systemvoraussetzungen im zumutbaren Rahmen zu ändern. (8) Die Bereitstellung neuer Hauptversionen oder Unterversionen erfolgt grundsätzlich über den passwortgeschützten Download-Bereich der Skill Software GmbH. Auf Wunsch sendet die Skill Software GmbH dem Vertragspartner die Änderungen gegen Erstattung von Versandkosten und Bearbeitungsgebühr auf Datenträgern zu. (9) Die Wartung umfasst Änderungen auf Grund zwingender gesetzlicher Vorschriften und vergleichbarer Ereignisse im Rahmen des Softwarepflegevertrages. (10) Die Skill Software GmbH nimmt im Rahmen der Wartung Fehlermeldungen an und beseitigt diese im Rahmen von Unterversionen als Service Packs, durch Zurverfügungstellen von Umgehungslösungen oder Informationen zur Fehlerbehebung. (11) Die Skill Software GmbH liefert im Rahmen des Softwarepflegevertrages funktionale und / oder technische Erweiterungen der Software als Updates. (12) Zusätzlich erworbene Lizenzen werden automatisch zu den jeweils gültigen Konditionen in den Softwarepflegevertrag aufgenommen und ab dem Ersten des Folgemonats der Bestellung berechnet.

§ 7 Support

(1) Für jeden Vertragspartner ist ein eigener Supportvertrag abzuschließen. (2) Die Skill Software GmbH leistet dem Vertragspartner Support zu den gelieferten Softwareprodukten. Support ist definiert als telefonische oder schriftliche (z.B. Fax, E-Mail, Web, …) Hilfestellung von den Geschäftsräumen der SKILL Software GmbH aus. Ziel des Supports ist es, den Anwender in die Lage zu versetzen, einzelne Anwendungsfälle (Supportmeldung) sachgerecht durchführen zu können sowie Probleme selbst zu beheben oder zu umgehen. Der Support ist keine allgemeine Einweisung und ersetzt keine Schulung in der Anwendung. Der Support kann deshalb nur von entsprechend qualifizierten und im Umgang mit den Produkten und der Systemumgebung erfahrenen Mitarbeitern des Vertragspartners in Anspruch genommen werden. (3) Die Skill Software GmbH leistet diesen Support von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr, ausschließlich der am Firmensitz der Skill Software GmbH geltenden gesetzlichen Feiertage. (4) Die Skill Software GmbH führt im Rahmen des Supports Fernunterstützung durch, wenn der Kunde die von der Skill Software GmbH dafür vorgegebenen IT-Voraussetzungen (mindestens DSL mit einem Upload von 2048 kBit und Teamviewer) erfüllt. (5) Reaktions-, Antwort- oder potentielle Lösungszeiten sind im allgemeinen Supportvertrag nicht vereinbart. Die Skill Software GmbH wird aber versuchen, Supportmeldungen nach Dringlichkeit und Wichtigkeit zu priorisieren. Darüber hinaus gehende Vereinbarungen bedürfen eines separaten Vertrages.

§ 8 Dienstleistungen

Dienstleistungen werden, sofern nicht ausdrücklich mit dem Begriff „Festpreis“ ausgewiesen, nach Aufwand berechnet und sind unmittelbar nach Rechnungsstellung fällig.

§ 9 Lieferung / Teillieferung / Abnahme

(1) Die Skill Software GmbH ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vorzunehmen, die auch gesondert in Rechnung gestellt werden können. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Skill Software GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Skill Software GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die Skill Software GmbH an der rechtzeitigen Vertragserfüllung z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von 6 Wochen setzen kann. (2) Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Skill Software GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Skill Software GmbH nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Skill Software GmbH nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. In diesem Fall bestehen Schadenersatzansprüche des Kunden nur, wenn die Skill Software GmbH einen Schaden beim Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Weitergehende Ersatzansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. (3) Ist die Erstellung einer Individualsoftware vereinbart und wurde diese installiert, wird der Kunde diese unverzüglich testen und bei vertragsgemäßer Funktion unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Verweigert der Kunde die Abnahme, hat er spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen den Grund hierfür schriftlich anzugeben. Erhält die Skill Software GmbH bis dahin keine Abnahmeerklärung, gilt die Software als abgenommen.

§ 10 Rechnungsstellung / Zahlungsbedingungen / Freischaltcode

(1) Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Die Rechnungsstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. Sollte der Vertragspartner eine Rechnung per Briefpost benötigen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € je Rechnung fällig. (3) Die Skill Software GmbH ist weiterhin zur Zurückhaltung ihrer Leistungen sowie zur Forderung berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen. (4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder schriftlich von der Skill Software GmbH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. (5) Die Skill Software GmbH kann die Nutzung der gelieferten Software in der Weise beschränken, dass dem Kunden der Freischaltcode nicht übermittelt wird. Zahlt der Kunde die Rechnungen für die Pflege nicht entsprechend der Fälligkeit, ist die Skill Software GmbH berechtigt, die Nutzung der Software in der Weise zu beschränken, dass der Kunde von der weiteren Pflege ausgeschlossen wird. Ebenso beschränkt werden können Demoversionen und Testversionen.

§ 11 Reisezeiten, Auslagen, Kosten bei Vor-Ort-Einsätzen

(1) Reisezeiten und Fahrten mit dem PKW werden zu den jeweils gültigen Konditionen gesondert in Rechnung gestellt. (2) Verpflegungsmehraufwand wird zu den für das jeweilige Land gültigen gesetzlich festgelegten Sätzen berechnet. (3) Sonstige Auslagen wie z.B. Flug, Bahn, Parkhaus, Taxi, Übernachtung und Spesen werden nach Aufwand berechnet.

§ 12 Gewährleistung

(1) Die Skill Software GmbH leistet für 1 Jahr nach Lieferung der Software Gewähr dafür, dass die Software und die Updates der Skill Software GmbH Software bei der Übergabe nicht mit Sachmängeln behaftet sind. Ein unerheblicher Mangel ist unbeachtlich. (2) Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Lieferung anzuzeigen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen. Ihr ist eine nachvollziehbare Beschreibung beizufügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel entfällt die Gewährleistung. Dazu stellt Skill ein Online-Erfassungstool auf der Internet-Seite unter www.skillsoftware.de bereit (3) Der Vertragspartner unterstützt die Skill Software GmbH bei der Mängelbeseitigung und stellt alle für die Mängelbeseitigung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Insbesondere beschreibt der Vertragspartner den Mangel in der Form (z.B. durch eine Vorgangsbeschreibung bis zum Auftreten des Fehlers), dass dieser in einer den Systemvoraussetzungen der Skill Software GmbH entsprechenden Umgebung nachgestellt werden kann. (4) Die Ansprüche des Vertragspartners auf Mängelbeseitigung erstrecken sich nicht auf die Software, die der Vertragspartner oder Lizenznehmer ändert (z.B. Anpassungen von Reports, Active Server Jobs, Datenbankstrukturänderungen, manuelle Änderung der Daten oder Änderung der Daten über selbst entwickelte Programme), oder die er nicht in der im Vertrag oder in der Dokumentation aufgeführten Systemumgebung (Systemvoraussetzungen) einsetzt, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist. Das gleiche gilt für Bedienungsfehler. (5) Weist die Software einen Mangel auf, hat der Vertragspartner zunächst Anspruch auf Nachbesserung. Die Skill Software GmbH kann bis zur Lieferung der Lösung, z.B. durch ein Service Pack oder Update, eine vorläufige Nachbesserung auch dadurch leisten, dass dem Vertragspartner zumutbare Umgehungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, ist der Vertragspartner nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Vergütung entsprechend herabzusetzen oder Ersatzlieferung zu fordern.

§ 13 Fehlerhafte Mängelanzeige

Geben die Programmdokumentationen eindeutige Hinweise zur Problemanalyse und klare Anleitungen zur Mängelbehebung und handelt es sich somit um einen Mangel, der auf einer Fehlbedienung beruht, oder stellt sich heraus, dass ein Mangel der Software nicht vorliegt, kann die Skill Software GmbH für ihre Inanspruchnahme angemessenen Aufwendungsersatz verlangen und, sollten die Arbeiten noch nicht beendet sein, deren Fortsetzung von einer entsprechenden Zahlung abhängig machen.

§ 14 Datensicherung

Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Datensicherung verpflichtet. Insbesondere ist er verpflichtet, unmittelbar vor Einspielung oder Umsetzung einer Pflegeleistung eine Datensicherung vorzunehmen und alle im Zusammenhang mit der Software verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereit zu halten, welche eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglicht.

§ 15 Haftung

(1) Die Skill Software GmbH haftet nicht für Ansprüche Dritter, Verluste, Schäden oder Kosten, entgangenem Gewinn, Managementzeit oder Einsparungen, indirekte oder Folgeschäden jeder Art, die aus Nichtverfügbarkeit, Unterbrechung oder Verlust, Vernichtung, Veränderung von Daten entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, im eigenen Interesse, zu ordnungsgemäßer und regelmäßiger bzw. täglicher Datensicherung. (2) Eine Haftung der Skill Software GmbH im Zusammenhang mit einem Kundenauftrag ist bei Sachschäden (ohne die darin gespeicherten Informationen) auf maximal fünfzehntausend Euro (€ 15.000) pro Schaden beschränkt. (3) Schadenersatzansprüche sind der Skill Software GmbH innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu melden. Die Skill Software GmbH haftet nicht für Schäden, die innerhalb dieser Frist vom Kunden nicht gemeldet wurden, außer wenn der Kunde beweist, dass er vom Schaden keine Kenntnis hatte und diesen nicht innerhalb der Frist hätte melden können. (4) Bei Verlust von Daten haftet die Skill Software GmbH nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. (5) Die Skill Software GmbH übernimmt keine Haftung für den mit dem Einsatz der Software beim Kunden bezweckten Erfolg.

§ 16 Datenschutz / Geheimhaltung

(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Skill Software GmbH alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis für sie aus Gründen des Datenschutzes und der Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gegeben werden. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften über den Datenschutz und die IT-Sicherheit. (2) Sollte die Durchführung einer Pflegeleistung oder einer Leistung im Rahmen der Gewährleistung ohne Zugriff auf personenbezogene Daten durch die Skill Software GmbH oder dem jeweiligen Hersteller der Software nicht möglich sein, ist der Kunde darüber informiert, dass er gemäß den rechtlichen Vorgaben die betroffenen Personen darauf hinzuweisen hat, dass er ihre Daten der Skill Software GmbH und/oder dem Hersteller der Software weitergibt oder diesen den Zugang zu ihren Daten ermöglicht. Der Kunde ist sich bewusst, dass er die Einwilligung der betroffenen Personen in geeigneter Form vor der Durchführung des Pflegeauftrages oder der Durchführung der Gewährleistung einzuholen hat. (3) Der Kunde und die Skill Software GmbH sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und soweit nicht zur Vertragserfüllung erforderlich, nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen der geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. (2) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung wird eine wirksame Regelung gesetzt, die dem ursprünglich Gewollten entspricht. (3) Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Skill Software GmbH und dem Vertragspartner findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung. (4) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand der Sitz der Skill Software GmbH vereinbart. Die Skill Software GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen. (5) Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist der Sitz der Skill Software GmbH.